FAQ

Eure Fragen

Die im Text gewählte männliche Schreibform gilt analog für weibliche Personen.

  1. Die Mitnahme von Getränken aller Art in das Veranstaltungsgelände (einschl. Parkplätze) ist untersagt. Der Besucher erklärt sich mit Kontrollen einverstanden.

  2. Wer beim verbotenen Konsum von alkoholischen Getränken im Parkplatzbereich angetroffen wird, erklärt sich mit der Abnahme dieser Getränke ohne Ersatzanspruch einverstanden.

  3. Wer am Festgelände Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst die Ordnung stört, kann vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann verweigert werden.

  4. Der Besucher erklärt sich bereit, dass beim Einlass in den mitgeführten Behältnissen Nachschau gehalten wird und der Ausweis kontrolliert wird.

  5. Das Auflegen von Flugblättern auf den Tischen ist nicht gestattet. Es ist ein Prospektständer beim Eingang dafür vorgesehen.

  6. Jeder Diebstahl wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

  7. Das Verlassen des Festzeltes mit Maßkrügen ist strengstens untersagt.

  8. Das Campen ist ausnahmslos nur auf den dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Flächen gestattet.

  9. Jugendliche sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu halten.

  10. Kein Einlass für offensichtlich Alkoholisierte.

  11. In der Nähe der Musikbühnen können Schallwerte von 93 dB überschritten werden. Gehörschutz ist gratis bei der Eingangskontrolle erhältlich. Der Veranstalter übernimmt für eventuelle Hörschädigungen keinerlei Haftung.

  12. Jeder Besucher hat selbst dafür zu sorgen, dass er über drohende Unwetter informiert ist, eventuelle Gefahren rechtzeitig erkennt und eigenverantwortlich darauf reagiert. Bei Unwetter ist jeder Besucher für sich selbst verantwortlich und hat das Festgelände rechtzeitig und in Ruhe zu verlassen. Den Anweisungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten. Das Verbleiben am Festgelände bzw. das Verlassen über die Zu- und Abgangswege im Falle eines Unwetters erfolgt auf eigene Gefahr.

  13. Wir weisen den Besucher darauf hin, dass bei der Veranstaltung Fotos/Videos gemacht werden, auf welchen er als Gast zu sehen sein kann. Die Fotos werden von uns in Medien, im Internet (Homepage, Facebook, usw.) und sonstigen Kommunikationsmitteln veröffentlicht. Sollte der Besucher dies nicht wünschen, hat er die Fotografen darüber zu informieren.

  14. Das Betreten des Festgeländes erfolgt auf eigene Gefahr!
  1. Das Mitnehmen von Gläser ist am gesamten Campinggelände verboten.

  2. Für Schäden, Diebstahl und Vandalismus jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.

  3. Für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

  4. Den Anweisungen des Personals und des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

  5. Das Campieren ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

  6. Das Campieren und das Aufstellen von Zelten auf den Parkplätzen ist verboten.

  7. Parken auf eigene Gefahr, es gilt die StVO.

  8. Das Laufenlassen von PKW Motoren am Stand ist verboten.

  9. Gas, Grillen und offenes Feuer sind am gesamten Gelände ausnahmslos verboten Stromaggregate sind verboten –> Stromanschluss wird beigestellt.

  10. Folgende Dinge sind auf dem Campinggelände verboten:
    • Griller jeglicher Art (Gaskocher, Strom, etc.)
    • Waffen (lt. Österreichischem Waffengesetz)
    • Feuerwerkskörper
    • Illegale Substanzen und Drogen
    • Tiere
    • Laserpointer
    • FKK

  11. Der Campingplatz ist bei der Abreise so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde (sauber).
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Transparente dürfen nur in Abstimmung mit dem Veranstalter vor Ort angebracht werden.

Das Auflegen und Verteilen von Flyern am Fest ist verboten, für Werbematerial ist ein eigener Bereich vorgesehen an dem die Materialien zur freien Entnahme bereitgestellt werden können.

Ja, die Möglichkeit eines Heimbringerdienstes sind gegeben.
Die Abfahrtszeiten vom Taxistand sind wie folgt:

  • 01:00 Uhr
  • 02:00 Uhr
  • 03:00 Uhr

bis 14 Jahre14 – 16 Jahre16 – 18 Jahre
mit Aufsichtkeine Begrenzungkeine Begrenzungkeine Begrenzung
ohne Aufsichtbis 22:00 Uhrbis 24:00 Uhrkeine Begrenzung
  • Erziehungsberechtigte (Eltern) 
  • Erwachsene, denen die Aufsicht, aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zukommt (Lehrer, Erzieher,…) 
  • Erwachsene, denen die Aufsicht von Erziehungsberechtigen dauernd oder im Einzelfall anvertraut wurde (Familienangehörige, Betreuer in Jugendorganisationen, …)
  • Erwachsene, denen die Aufsicht, durch Gerichtsentscheidung oder im Rahmen der Jugendwohlfahrt übertragen wurde.

Aufsichts-/Begleitpersonen müssen eine schriftliche Ermächtigung der Eltern mitführen.
Im folgenden Link können Sie die benötigten Daten beziehen : 

https://www.jugendschutz-ooe.at/fileadmin/daten_jugendschutz/download_daten_neu/EinverstaendniserklaerungohneLogo2013.doc

Eine Aufsichts-/Begleitperson erfüllt ihre Aufgabe nur, wenn sie im Nahbereich des Jugendlichen ist! 
Sowohl der Jugendliche als auch die Aufsichts-/Begleitperson müssen im Zweifel ihr Alter nachweisen. Als Nachweis gilt jede amtliche Bescheinigung (Reisepass …) oder ein Lichtbildausweis der Verkehrsbetriebe.

  • Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist Alkohol generell verboten!
  • Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Konsum von alkoholischen Getränken mit über 14 Volumsprozent Alkohol (auch Mixgetränke wie Cola-Rum usw.) sowie der übermäßige Konsum anderer alkoholischer Getränke verboten!

Mehr Informationen gibt es im OÖ-Jugendschutzgesetz:
https://www.jugendschutz-ooe.at/

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