50 Jahre Fest des Jahres
Das Fest des Jahres in Neustift hat Tradition. Bei freiem Eintritt warten das große Festzelt, das Seidlstand und die Bars auf zahlreiche Gäste.
Jugendschutz OÖ – Ausgehzeiten & Formular
Der Schutz unserer Jugendlichen liegt uns am Herzen. In Oberösterreich gelten klare gesetzliche Regelungen zu den Ausgehzeiten für Minderjährige:
Unter 14 Jahren: bis 22:00 Uhr
14 bis 16 Jahre: bis 0:00 Uhr
Ab 16 Jahren: keine zeitliche Begrenzung
Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Dafür gibt es ein offizielles Formular für die Erziehungsbeauftragung, das hier heruntergeladen werden kann:
