50 Jahre Fest des Jahres

Das Fest des Jahres in Neustift hat Tradition. Bei freiem Eintritt warten das große Festzelt, das Seidlstand und die Bars auf zahlreiche Gäste.

Jugendschutz OÖ – Ausgehzeiten & Formular

Der Schutz unserer Jugendlichen liegt uns am Herzen. In Oberösterreich gelten klare gesetzliche Regelungen zu den Ausgehzeiten für Minderjährige:
 
Unter 14 Jahren: bis 22:00 Uhr
 
14 bis 16 Jahre: bis 0:00 Uhr
 
Ab 16 Jahren: keine zeitliche Begrenzung
 
Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
 
Dafür gibt es ein offizielles Formular für die Erziehungsbeauftragung, das hier heruntergeladen werden kann:
 
jugendschutz-ooe.at/ausgehen

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